Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Mediation . Coaching . Beratung

Aufklärung

Der Klient wird darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass er ausnahmslos eine mentale, psychologische und energetische Beratung erhalte, die unter Zuhilfenahme von Mentaltraining, Neuro-Linguistische Programmierung (NLP), Klopftechniken, Informationsmedizin, Mantiken und Meditationen oder ähnlichen gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt wird.
Diese Maßnahmen dienen der gesundheitlichen Vorsorge, der persönlichen Weiterentwicklung und der Bewältigung von Krisensituationen, stellen aber keine Heilbehandlung dar.
Dementsprechend stellt diese Beratung keinerlei Ersatz für ärztliche Diagnose und Behandlung dar, auch keinerlei Ersatz für psychotherapeutische Behandlung oder Untersuchung.
Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen, sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar.
Der Klient wird darüber informiert, dass er sich für die Diagnoseerstellung und Therapie an einen Arzt zu wenden habe.

Berater sind an eine gesetzliche Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauen Angelegenheiten verpflichtet. Die Beratung kann zu Veränderungen in partnerschaftlichen, beruflichen, familiären und freundschaftlichen Beziehungen führen und die Selbstwahrnehmung wandeln.
Der Umfang eines Beratungs- bzw. Mediationsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

||  Die Ausführungen gelten für beiderlei Geschlechts  ||

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufklärungspflicht des Klienten

Der Klient sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs- bzw. Mediationsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Klient sorgt dafür, dass dem Berater bzw. Mediator auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

Geheimhaltung

Die Berater bzw. Mediatoren verpflichten sich zu unbedingtem Stillschweigen über die Daten der Klienten, alle Inhalte und Dokumente, insbesondere Betriebsgeheimisse, über die während der Beratung bzw. Mediation gesprochen wird. Sie werden während der Beratung bzw. Mediation erörterte Inhalte nicht an Dritte preisgeben. Sie sind nur von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern entbunden. Auf diese wird die Schweigepflicht übertragen. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende der Beratung bzw. Mediation hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

Haftung

Eine Haftung des Beraters bzw. Mediators und dessen Gehilfen wird für Schäden ausgeschlossen, die auf leichte Fahrlässigkeit beruhen. Im Falle groben Verschuldens wird die Haftung – soweit rechtlich zulässig – mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt.

Abbruch der Beratung bzw. Mediation

Sollte es im Zuge der Beratung bzw. Mediation zu gewalttätigen körperlichen oder verbalen Übergriffen kommen, kann die Tätigkeit bzw. der Termin jederzeit abgebrochen werden. Die Einschätzung obliegt dem Berater bzw. Mediator. Die Kosten für aus diesem Grund versäumte oder abgebrochene Einheiten sind zur Gänze vom Klienten zu tragen. Die Beratung bzw. Mediation kann jederzeit einseitig seitens des Klienten und seitens des Beraters bzw. Mediators abgebrochen werden, wenn sich herausstellt, dass die Beratung bzw. Mediation nicht die geeignete Methode für die Themenstellung ist.

Absagemodalitäten

Ein Beratungs- bzw. Mediationstermin dauert gewöhnlich ein bis zwei Stunden. Vereinbarte Termine, die weniger als drei Tage im Voraus abgesagt werden, sind mit dem Gebührensatz einer Einheit zu bezahlen, ebenso wenn nicht beide Medianden zu einem Termin kommen. Die Absage kann telefonisch im persönlichen Kontakt oder elektronisch erfolgen.

Honorar und Rechnungslegung

Sofern nicht eine Bezahlung im Vorhinein, pauschal oder gesondert vereinbart wurde, ist das vereinbarte Honorar unmittelbar am Ende des Termins in bar vor Ort zu begleichen. In diesem Fall wird die Rechnung vor Ort ausgestellt, ansonsten werden Rechnungen auf elektronischem Wege per E-Mail zugestellt. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reise- und Raumkosten, etc. sind, falls nicht anders vereinbart, gegen Rechnungslegung vom Klienten zusätzlich zu ersetzen. Bonuskarten sind im Voraus elektronisch zu zahlen. Die Weitergabe einer Bonuskarte mit noch unverbrauchten Einheiten ist erlaubt. Ein Sozialtarif ist auf Anfrage möglich. Die Gewährung obliegt dem Berater bzw. Mediator. Für den Fall der Inanspruchnahme einer geförderten Familienmediation ist ein Selbstbehalt pro Einheit zu zahlen.

||  Die Ausführungen gelten für beiderlei Geschlechts  ||

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